Das ändert an dessen Form- und damit Rechtsungültigkeit jedoch nichts. Der Verfügung, mit der der Strafbefehl BM 17 39899 für rechtskräftig erklärt wurde, fehlt es daher an einer wirksamen Grundlage. Die Beschwerde ist gutzuheissen. Die Verfügung i.S. PEN 18 7 vom 20. April 2018 wird aufgehoben und die Akten zur Durchführung eines ordentlichen Hauptverfahrens an das Regionalgericht zurückgewiesen.