7. Auf der anderen Seite gilt es zu bedenken, dass der Rückzug der Einsprache endgültigen Charakter hat. Der Strafbefehl, und damit die strafrechtliche Verurteilung der betroffenen Person, werden mit dem Rückzug rechtskräftig. Auf diese Weise entfaltet er die Wirkung eines Urteils. Aufgrund dieser weitreichenden Konsequenzen sollte ein Rückzug nicht leichtfertig angenommen werden. So dienen Formvorschriften nicht nur Beweiszwecken, sondern schützen den Absender unter Umständen auch vor übereilten Handlungen.