1. Am 8. November 2017 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen A.________ einen Strafbefehl (BM 17 39899) wegen versuchter Nötigung. Gegen den Strafbefehl erhob A.________ Einsprache, woraufhin das Verfahren an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) überwiesen wurde. Dieses lud A.________ am 26. Februar 2018 zur Hauptverhandlung, angesetzt auf den 25. April 2018, vor. Nach einem Telefongespräch mit Gerichtspräsident C.________ am 20. April 2018 zog A.________ seine Einsprache noch am gleichen Tag per E-Mail zurück.