Dort hat die 1. Strafkammer des Obergerichts bei einem versuchten Enkeltrick (Summe zunächst CHF 80‘000.00, später CHF 50‘000.00) auf eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten geschlossen. 10 Monate Freiheitsstrafe entsprechen 300 Strafeinheiten. Davon ist die hier im Raum stehende Verlängerung der Untersuchungshaft noch weit entfernt. Bei Erreichen der Haftverlängerung am 23. Mai 2018 wäre der Beschwerdeführer 120 Tage in Untersuchungshaft. Dass es vorliegend beim Versuch geblieben ist, wird sich voraussichtlich nicht oder nur minim strafmildernd auswirken.