Da sich die Vorstrafen leicht straferhöhend auswirken könnten, sei das Zwangsmassnahmengericht – allerdings ohne diesen Faktor zu erwähnen – davon ausgegangen, dass 180 Strafeinheiten eher den unteren Rahmen der Strafe bilden würden. Die Staatsanwaltschaft führt aus, die Auswertung der Ermittlungen werde prioritär behandelt. Die Untersuchung sei fast abgeschlossen. Der Schlussbericht der Polizei sei der Verfahrensleitung am 2. Mai 2018 übergeben und den Parteien im Hinblick auf die Schlusseinvernahme zugestellt worden. Da nur die Hafteinvernahme