1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Betrugs. Er befindet sich seit dem 24. Januar 2018 in Untersuchungshaft. Am 16. April 2018 wies das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ein Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 27. März 2018 ab. Es verlängerte die Untersuchungshaft gemäss dem Antrag der Staatsanwaltschaft bis am 23. Mai 2018. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 26. April 2018 Beschwerde.