2 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Die Eingabe des Beschwerdeführers wird zur weiteren Behandlung an die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben weitergeleitet. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf 600.00, trägt der Kanton Bern.