Am 3. Januar 2018 verfügte die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), vom Beschwerdeführer sei ein DNA-Profil zu erstellen und ordnete die erkennungsdienstliche Behandlung an. Gegen diese Verfügung wehrte sich der Beschwerdeführer am 3. Januar 2018 bei der Staatsanwaltschaft. Seine Eingabe wurde an die Beschwerdekammer weitergeleitet. Am 11. Januar 2018 setzte ihm die Verfahrensleitung eine Nachfrist von 10 Tagen zur Verbesserung seiner Rechtsmittelschrift. Mit am 15. Januar 2018 eingegangenem Schreiben reichte der Beschwerdeführer die Begründung seiner Beschwerde nach.