3. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 4. Zu eröffnen: - der Verurteilten/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin B.________ (mit den Akten) Bern, 6. August 2018 Die Präsidentin: Oberrichterin Schnell Die Gerichtsschreiberin: