Aufgrund der knappen finanziellen Verhältnisse sind die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 550.00 stattdessen vorderhand bis 31. Dezember 2021 zu stunden. Die Sozialhilfe geht über die blosse Existenzsicherung hinaus und soll dem Sozialhilfeempfänger auch eine Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglichen. Von der Sozialhilfe unterstützte Personen sind daher nicht auf das betreibungsrechtliche (absolute) Existenzminimum gesetzt, weshalb ihnen ein gewisser, wenn auch geringfügiger Spielraum zur Bezahlung von Verfahrenskosten verbleibt.