Zumindest für die bereits am 1. August 2013 in Rechnung gestellten Arbeiten lassen sich den Akten keine Hinweise entnehmen, dass andere Gründe verantwortlich gewesen wären. Hinsichtlich der drei Rechnungen vom 1. Februar 2014 und 7. März 2014 bzw. der zuvor erfolgten Auftragserteilungen fällt zwar auf, dass damals bereits Spannungen zwischen dem CFO G.________ und dem Beschuldigten 1 bestanden hatten, welche im März 2014 zur Trennung geführt haben. So soll G.________ bereits im 4. Quartal und 1. Quartal bei den Organen der Gruppe hinsichtlich der finanziellen Lage kritische Fragen über gewisse Bilanzpositionen und Mittelverwen-