Aktenkundig scheint es in den von der J.________ AG (in Liquidation) gehaltenen Firmen im Jahr 2013 finanzielle Engpässe gegeben zu haben (u.a. Einvernahme von G.________ vom 7. Oktober 2014 Z. 258 ff. [pag. 05 020 007], wonach mit einem von ihm und H.________ gewährten Darlehen nicht nur der Kaufpreis einer weiteren AG, sondern auch Löhne und sonstige Betriebskosten der gesamten Gruppe bezahlt worden seien; ferner Einvernahme H.________ vom 19. Januar 2016 Z. 173 [pag. 05 010 060], wonach dauernd Geld habe «zusammengekratzt werden müssen»).