Trotz schriftlicher Mahnungen im Herbst und vor Weihnachten seien diese durch die J.________ AG nicht beglichen worden, woraufhin sie, die Beschwerdeführerin, eine Betreibung über CHF 64'000.00 eingereicht habe. Auf eine Klage beim Handelsgericht sei aufgrund der eigenen prekären Liquiditätslage vorübergehend verzichtet worden. Noch Anfang 2014 habe der Beschuldigte 1 anlässlich eines «Lösungs-Meetings» versprochen, eine sofortige Akontozahlung von CHF 3'000.00 zu tätigen (Anzeige S. 8, vgl. dazu auch E. 3.2 hiernach und E. 4.3 am Ende [die Staatsanwaltschaft korrigierte die diesbezügliche Datumsangabe der Beschwerdeführerin]).