Angefochten ist vorliegend lediglich die Einstellung des Verfahrens betreffend den angeblich zum Nachteil der Beschwerdeführerin begangenen Betrug durch Nichtbezahlen der von ihr erbrachten Dienstleistungen. Soweit sich die Beschwerdeführerin auf die Betrugsvorwürfe rund um die J.________ AG (in Liquidation) bezieht, welche von G.________ und H.________ zur Anzeige gebracht worden sind, und ausführt, die Beschuldigten 1 und 2 hätten dutzende Leute hinters Licht geführt, systematisch betrogen und das Vertrauen ausgenutzt, argumentiert sie am Streitgegenstand vorbei.