Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte letztgenanntes Verfahren am 9. April 2018 ein. Dagegen erhob die Privatklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 21. April 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 8. Mai 2018 beantragte die mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraute Staatsanwältin F.________ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.