10 Nichtanhandnahmeverfügung wurden dem Beschwerdeführer keine Verfahrenskosten auferlegt. Zudem war er mittels Einreichung der Strafanzeige und der weiteren Eingaben offensichtlich in der Lage, seine Rechte zu wahren. Beweiserhebungen erfolgen nur bei einer Strafuntersuchung, d.h. wenn ein Verfahren eröffnet wird. Die vom Beschwerdeführer beantragten Beweismassnahmen sind im Übrigen auch nicht geeignet, einen hinreichenden Tatverdacht einer strafbaren Handlung der Beschuldigten 1-3 zu begründen.