ein solches von ca. 45 Minuten. Es ist offensichtlich, dass ein Gespräch von ca. 60 Minuten resp. von ca. 45 Minuten ohne Durchführung von testpsychologischen Untersuchungen, Drittanamnese etc. nicht ausreicht, um eine endgültige Diagnose zu stellen. Aus den Konsiliarberichten vom 18. und 30. Mai 2017 wird denn auch ersichtlich, dass es sich hierbei lediglich um eine erste, provisorische Einschätzung und nicht um eine abschliessende Beurteilung des psychischen Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers gehandelt hat.