Bei einem ärztlichen Konsilium handelt es sich gemäss TARMED (Tarifwerk des Berufsverbands der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH) um eine vom behandelnden/therapierenden Facharzt verlangte Beratung durch einen anderen Facharzt (vgl. ebenso die Definition im Duden, wonach das Konsilium eine Beratung sei). Dieser Beratung lag keine umfassende Untersuchung des Beschwerdeführers zugrunde, sondern die Beschuldigte 1 stützte sich für ihre (nicht abschliessende) Einschätzung lediglich auf ein Gespräch mit dem Beschwerdeführer von ca. 60 Minuten resp. ein solches von ca. 45 Minuten.