Die Beschwerdekammer in Strafsachen schliesst sich diesen zutreffenden Ausführungen – und auch denjenigen der Generalstaatsanwaltschaft vom 18. Mai 2018 – an und verweist darauf. In eigenen Worten ist Folgendes anzufügen: Bei einem ärztlichen Konsilium handelt es sich gemäss TARMED (Tarifwerk des Berufsverbands der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH) um eine vom behandelnden/therapierenden Facharzt verlangte Beratung durch einen anderen Facharzt (vgl. ebenso die Definition im Duden, wonach das Konsilium eine Beratung sei).