261bis StGB rassendiskriminierend sein sollten. Im Übrigen ist zumindest in Bezug auf den Brief an den Privatkläger festzustellen, dass die Strafantragsfrist für die Ehrverletzungsdelikte nicht eingehalten worden ist. e) Weitere Vorwürfe In der Anzeige selbst und in den diversen Anzeigebeilagen (insb. E-Mails) berichtet der Privatkläger von weiterem Unrecht, das ihm nach seiner Auffassung angetan worden ist. Darunter fallen auch zwei Berichte des L.________(Spital), nämlich der Notfallbericht vom 12. Januar 2018 und der provisorische Bericht vom 24. Januar 2018 (vgl. die Anzeigebeilagen in „Anlage 10").