Die Konsiliar-Berichte von Frau Dr. A.________ sind aber für diese Untersuchungen nicht von Relevanz. Denn wenn die Prozessfähigkeit zu überprüfen wäre, hätte dies durch einen unabhängigen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen zu geschehen. Abgesehen davon sind die angezeigten Offizialdelikte unabhängig von der Prozessfähigkeit des Privatklägers von Amtes zu untersuchen.