__ ist nicht zur Erstellung eines Arztzeugnisses, sondern nur konsiliarisch beigezogen worden. Dementsprechend hat sie in den (ausdrücklich als solche bezeichneten) Konsiliar-Berichten auch nur ihre jeweils momentanen Einschätzungen wiedergegeben, zu denen sie gestützt auf die mit dem Privatkläger durchgeführten Gespräche gekommen ist. Eine definitive Diagnose hat sie nicht gestellt: