5 4.5 Die Staatsanwaltschaft begründete die Nichtanhandnahme wie folgt: c) Konsiliar-Berichte (Anzeigebeilagen „Anlage 1" und „Anlage 2") Frau Prof. A.________ schrieb die beiden Berichte vom 18. und 30. Mai 2017 gestützt auf die jeweils vorangegangenen Gespräche mit dem Privatkläger. Diese wurden durchgeführt, weil die Ärzte von der Viszeralen Chirurgie des G.________(Spital) mit der Fragestellung „Psychiatrische Diagnose bei auffälligem Patienten" an Frau Prof. A._____