4 grund des diagnostizierten körperlichen oder psychischen Zustandes eine Arbeitsunfähigkeit bestehe. Die Ausstellung eines Zeugnisses setzt die ordnungsgemässe Untersuchung des Patienten voraus. Unter den Begriff des Zeugnisses fallen u.a. Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, Dispensationen, Impfscheine, gerichtsmedizinische Blutalkoholuntersuchungen, Geburts- und Todesscheine sowie Zeugnisse zu Handen der Militärbehörden. Ebenfalls als ärztliche Zeugnisse gelten Rezepte.