Am 14./15. Februar 2018 reichte der Beschwerdeführer Strafanzeige ein gegen die Beschuldigten 1-3 wegen falschem ärztlichen Zeugnis, übler Nachrede, Verleumdung und Rassendiskriminierung. Der Beschwerdeführer stellte sich zusammengefasst auf den Standpunkt, die Beschuldigte 1 habe die angezeigten Delikte erfüllt, indem sie die Konsiliarberichte vom 18. und 30. Mai 2017 verfasst und insbesondere mit Konsiliarbericht vom 18. Mai 2017 eine psychische Erkrankung diagnostiziert habe. Die Beschuldigten 2 und 3 hätten sich mit ihrer Aktennotiz vom 1. Juni 2017 sowie dem Brief vom 1. Juni 2017 strafbar gemacht.