Am 1. Juni 2017 verfassten der Beschuldigte 3 und der Beschuldigte 2, leitender Arzt viszerale Chirurgie und Medizin, zudem eine Aktennotiz betreffend des am 30. Mai 2017 stattgefunden Gesprächs. Ebenfalls am 1. Juni 2017 fassten die Beschuldigten 2 und 3 auf Wunsch des Beschwerdeführers in einem Brief eine Besprechung vom 19. Mai 2017 zusammen, an welcher u.a. der Beschwerdeführer teilgenommen hatte. Zudem enthielt der Brief einen kurzen Hinweis auf das psych-