Erneut wurde empfohlen, den bereits begangenen Weg zu beschreiten (Unterstützung durch den Bruder). Falls dies nicht möglich sei, könne eine solche Lebenssituation mit der KESB besprochen werden. Sollte eine integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung notwendig werden, z.B. durch subjektiven Leidensdruck, könne eine Anbindung an eine ambulante psychiatrische Einrichtung erfolgen. Am 1. Juni 2017 verfassten der Beschuldigte 3 und der Beschuldigte 2, leitender Arzt viszerale Chirurgie und Medizin, zudem eine Aktennotiz betreffend des am 30. Mai 2017 stattgefunden Gesprächs.