Mit Konsiliarbericht vom 30. Mai 2017 wurde das erste Konsilium vom 18. Mai 2017 ersetzt. Nunmehr wurde nach Durchführung eines ca. 45- minütigen Gesprächs und der Wiedergabe der Anamnese sowie des Psychostatus unter dem Titel «Beurteilung/Diagnose» nur noch festgehalten, dass die Frage nach einer akuten Selbst- und Fremdgefährdung mit «nein» beantwortet werden könne. Die Frage nach einer psychiatrischen Diagnose könne nicht definitiv beantwortet werden. Erneut wurde empfohlen, den bereits begangenen Weg zu beschreiten (Unterstützung durch den Bruder).