Nachdem der Beschwerdeführer gegen das psychiatrische Konsilium Widerspruch erhoben hatte, fand am 30. Mai 2017 ein Gespräch des Beschwerdeführers mit den involvierten Ärzten des G.________(Spital) statt. Ergebnis der Besprechung war, dass das psychiatrische Konsilium revidiert werden solle und keine Diagnose mehr gestellt würde, sondern nur noch zur Fremd- und Eigengefährdung Stellung genommen werde. Mit Konsiliarbericht vom 30. Mai 2017 wurde das erste Konsilium vom 18. Mai 2017 ersetzt.