3. Der Strafanzeige/Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war Patient im Bauchzentrum des G.________(Spital). Im Rahmen dieser Behandlung holte der Beschuldigte 3, Assistenzarzt der viszeralen Chirurgie und Medizin, bei der Beschuldigten 1, Universitäre Psychiatrische Dienste, ein Konsilium betreffend die Fragestellung «psychiatrische Diagnose bei auffälligem Patienten» ein. Das erste Konsilium datiert vom 18. Mai 2017.