Die Beschuldigten 2 und 3 liessen sich innert Frist nicht vernehmen. Am 24. Juli 2018 reichte der Beschwerdeführer eine Replik und weitere Unterlagen ein. Er beantragte, die Unterlagen seien zu den Akten zu erkennen und das Strafverfahren sei zusätzlich auf die Straftatbestände der Urkundenfälschung und evtl. der Erschleichung einer falschen Beurkundung auszudehnen. Zudem beantragte er den Ausstand von Staatsanwalt F.________.