-imitaten in Berührung kam, welche mutmasslich zur Drohung eingesetzt wurden. Mildere Mittel zur Erreichung der vorstehend umschriebenen Ziele sind nicht erkennbar. Zudem stellen Aussagen wie «das schöne Leben für euch Türsteher hier in H.________(Ortschaft) ist jetzt vorbei» oder «ich finde euch alle», verbunden mit dem Waffengebaren – sei es mit einer echten Waffe oder einem (nicht erkennbaren) Waffenimitat – eine erhebliche Drohung dar. Bei der erkennungsdienstlichen Massnahme handelt es sich demgegenüber lediglich um einen leichten Grundrechtseingriff (vgl. BGE 128 II 259 E. 3.3 mit Hinweisen).