Der Beschwerde wurde einzig die Kopie der gegenüber dem Bruder des Beschwerdeführers, B.________, verfügten erkennungsdienstlichen Erfassung beigelegt (Beilage 2 der Beschwerde). Aus der Beschwerde geht nicht hervor, ob der Beschwerdeführer auch die gegenüber ihm, ebenfalls am 12. April 2018 angeordnete, erkennungsdienstliche Erfassung anfechten will. Gemäss Rechtsbegehren in der Beschwerde – welche identisch zur Beschwerde von B._