ohne WSA-Abnahme. Am 18. April 2018 erhob der Beschwerdeführer (gemeinsam mit seinem Bruder; vgl. dazu das Beschwerdeverfahren BK 18 161) Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbefehl sowie die Verfügung betreffend erkennungsdienstliche Erfassung. Er stellte folgende Anträge: 1) Die Hausdurchsuchungsbefehle vom 5. April 2018 und die Verfügung vom 12. April 2018 seien aufzuheben.