Am 5. April 2018 erliess die Staatsanwaltschaft einen Hausdurchsuchungsbefehl (Hausdurchsuchung; Durchsuchung von Aufzeichnungen). Die Hausdurchsuchung fand am 12. April 2018 statt. Es wurden diverse Gegenstände sichergestellt (Pistolenimitat aus Kunststoff [Feuerzeug]; Luftpistole; Sturmhaube und diverse Fotos; diverse Munition Magnum/Magtech; 2 Pistolen [Feuerzeuge]; Sturmgewehr und Magazin; Dolch; Schulterholster für Pistole). Des Weiteren verfügte die Staatsanwaltschaft am 12. April 2018 eine erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers und seines Bruders B.________ ohne WSA-Abnahme.