197 StPO). Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, wonach Aussagen wie «das schöne Leben für euch Türsteher hier in D.________(Ortschaft) ist jetzt vorbei» oder «ich finde euch alle», verbunden mit dem Waffengebaren – sei es mit einer echten Waffe oder einem (nicht erkennbaren) Waffenimitat – eine erhebliche Drohung darstellen. Bei der erkennungsdienstlichen Massnahme handelt es sich demgegenüber lediglich um einen leichten Grundrechtseingriff (vgl. BGE 128 II 259 E. 3.3 mit Hinweisen).