6 (Pol. EV A.________ vom 12. April 2018, Z. 15–16) und B.________ gab an, nicht mehr zu wissen, ob er sich am fraglichen Abend im Club C.________ aufgehalten habe (Pol. EV B.________ vom 12. April 2018, Z. 47 und 50). Die Fingerabdrücke sind erforderlich, weil geklärt werden muss, wer mit den anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Waffen respektive –imitaten in Berührung kam. So gab B.________ etwa an, dass die Luftpistole einem Kollegen gehöre und er diese zum Vertreiben der Vögel benutzt habe (Pol.