5 zu zehn Jahren zu rechnen (vgl. Art. 195 StPO). Bezüglich der Frage, ob und zu welcher Strafe der Beschwerdeführer verurteilt wird, spielen die Aussagen von E.________ und vermutlich auch von den anderen noch zu befragenden Prostituierten, die für ihn gearbeitet haben, eine entscheidende Rolle. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft befinden sich erst im Anfangsstadium und die Erhebung von zahlreichen Beweisen ist zurzeit noch offen.