_ geäussert. Sie und die anderen noch zu befragenden Frauen dürften sich in einem beträchtlichen Machtgefälle gegenüber dem Beschwerdeführer befinden. Sein bisheriges Verhalten lässt auf ein nicht zu unterschätzendes Aggressionspotential schliessen. Es ist somit gut möglich, dass der Beschwerdeführer im Falle einer Haftentlassung Anstrengungen unternehmen würde, die Frauen einzuschüchtern und sie von einer wahrheitsgetreuen Aussage abzuhalten.