___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 20. April 2018 (Eingang beim Obergericht am 23. April 2018) Beschwerde. Er verlangte die kostenfällige Aufhebung des angefochtenen Entscheids und Entlassung aus der Haft. Gestützt darauf wurde am 23. April 2018 ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Gleichentags wurde Staatsanwältin D.________ von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut. Sie reichte am 26. April 2018 eine Stellungnahme zur Beschwerde ein und beantragte deren Abweisung.