Dieses lautete wie folgt (Ziff. 4 der Trennungsvereinbarung): Herr A.________ verpflichtet sich, jeglichen Kontakt (persönlich, telephonisch, per SMS oder elektronisch etc.) zu Frau C.________ zu vermeiden und sowohl die eheliche Liegenschaft sowie das Gebiet gem. beiliegendem Plan nicht zu betreten, und nimmt zur Kenntnis, dass das nicht Einhalten dieser Verpflichtung eine Sanktion gem. Art. 403 ZPO zur Folge hat.