3 gaben zu bedienen; das früher in Art. 25 der Schweizerischen Standesregeln verankerte Gebot, wonach Anwältinnen und Anwälte der Rechtsvertretung der Gegenpartei Kopien ihrer Eingaben unaufgefordert zustellen, es sei denn, der Zweck der Eingabe werde dadurch vereitelt oder gefährdet, wurde im Jahr 2012 ersatzlos gestrichen.