_, vollumfänglich Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt daraufhin am Strafbefehl fest und überwies die Akten am 19. Oktober 2017 zur Durchführung eines Hauptverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). Dieses stellte am 5. April 2018 das Verfahren gegen A.________ wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung ebenfalls ein. Eine Entschädigung sprach das Regionalgericht A.________ nicht zu (Dispositivziffer 3). Die Verfahrenskosten von CHF 300.00 sowie die – mittlerweile auf CHF 6‘115.10 aufgelaufenen – Parteikosten der Privatklägerin wurden A._____