Mit Strafbefehl vom 4. Oktober 2017 erklärte die Staatsanwaltschaft A.________ wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen im Zeitraum vom 1. November 2014 bis 16. Februar 2015 schuldig und verurteilte ihn zur Bezahlung einer Busse von CHF 2‘000.00 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 300.00 und der hälftigen Parteikosten der Privatklägerin, ausmachend ebenfalls CHF 3‘656.75. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 erhob A.________, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, vollumfänglich Einsprache.