Mit Verfügung vom 5. Oktober 2017 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie einen Teil der Tatvorwürfe infolge Verjährung einzustellen und betreffend die anderen Vorwürfe einen Strafbefehl zu erlassen gedenke. Die Verfahrenseinstellung infolge Verjährung erfolgte am 4. Januar 2018 für rund die Hälfte der Anzeigen, konkret betreffend die Tatvorwürfe vom 23. September 2011 bis 23. September 2014. Gleichzeitig auferlegte die Staatsanwaltschaft die diesbezüglichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 A.________ und verpflichtete ihn überdies zur Bezahlung der hälftigen Parteikosten der Privatklägerin (ausmachend CHF 3‘656.75).