Ihm wurde vorgeworfen, im Zeitraum vom 23. September 2011 bis 16. Februar 2015 mehrfach gegen das im Rahmen der Trennungsvereinbarung gerichtlich genehmigte Kontakt- und Rayonverbot zu seiner damaligen Ehefrau C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) verstossen zu haben. Mit Verfügung vom 5. Oktober 2017 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie einen Teil der Tatvorwürfe infolge Verjährung einzustellen und betreffend die anderen Vorwürfe einen Strafbefehl zu erlassen gedenke.