Die Akten liefern jedoch genug Anhaltspunkte dafür, dass diese Gefahr beim Beschwerdeführer als überdurchschnittlich bezeichnet werden muss. So sind die zitierten Aussagen, wonach er einen 14-jährigen liebe und diesen später heiraten wolle, namentlich vor dem Hintergrund zu sehen, dass er bereits einmal in psychiatrischer Behandlung war und ihm damals attestiert wurde «eine sehr kindlich-jugendliche Sichtweise auf die Realität« zu besitzen und sich «sogar bewusst gegen eine erwachsene Sichtweise» zu stellen (Ärztlicher Austrittsbericht der Privatklinik Meiringen vom 29. Dezember 2016).