_ aufgefordert, ihm ein Bild von dessen Geschlechtsteil zu schicken, was dieser dann getan habe. Weiter wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, sowohl auf seinem Computer als auch auf seinem Mobiltelefon verbotene Pornografie (kinderpornografische Inhalte mit tatsächlichen und virtuellen sexuellen Handlungen sowie Gewaltdarstellungen) zu besitzen. Am 16. April 2018 wurde ein entsprechender Strafbefehl erlassen, gegen den der Beschwerdeführer Einsprache erhoben hat.