382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, über das Onlinespiel «League of Legends» den im Tatzeitpunkt 13-jährigen C.________ kennengelernt und mit ihm über WhatsApp und Instagram gechattet zu haben. Im Laufe dieses Chatverkehrs habe er C.________ aufgefordert, ihm ein Bild von dessen Geschlechtsteil zu schicken, was dieser dann getan habe.