5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Gesuchstellers, Rechtsanwalt B.________, für das Ausstandsverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten)